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Allgemeine Geschäftsbedingungen

- Stand Dezember 2007 -

 

1. Allgemeines

1.1 gvP erbringt seine Dienste ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

1.2 Das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und gvP basiert auf einem schriftlichen Angebot, das gvP dem Kunden vorlegt. Der Vertrag kommt erst wirksam zustande, wenn eine, von gvP ausgehändigte, schriftliche Auftragsbestätigung existiert, die vom Kunden unterzeichnet wurde.  

1.3 Abänderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie Nebenabreden und mündliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch gvP. Dies gilt auch für eine eventuelle Vereinbarung, die die Aufhebung der Schriftform oder der vorliegenden Geschäftsbedingungen betrifft.

1.4 Alle Angebote erfolgen ausschließlich freibleibend.

 

2. Datenschutz

2.1 Gemäß des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Informations- und Kommunikationsdienstegesetzes (IuKDG) unterrichtet gvP Sie hiermit darüber, dass bei Ausfüllen des Kontaktformulars Ihre personenbezogenen Daten in maschinenlesbarer Form gespeichert und maschinell verarbeitet werden.

2.2 Wir speichern und verwenden Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich zur Abwicklung Ihrer Anfrage oder Ihres Auftrages und geben sie nicht an Dritte weiter.

 

3. Auftragsabwicklung & Vergütung

3.1 Unsere Preise verstehen sich grundsätzlich netto ohne Mehrwertsteuer, außer die Mehrwertsteuer ist ausdrücklich ausgewiesen. Besondere Material-, Reise- und Nebenkosten werden nur nach vorangegangener Kalkulation/Angebot berechnet.

3.2 Die Vergütung wird, wenn nicht anders vereinbart, bei Ablieferung der abgeschlossenen Arbeit fällig und ist ohne Abzug stets sofort nach Erhalt der Rechnung zu zahlen.  Kommt der Kunde mit dem Ausgleich einer Rechnung in Verzug, kann gvP Zinsen in Höhe von 2% über dem von der Bundesbank bekannt gegebenen Basiszinssatz berechnen.

3.3 Wenn Sie noch kein gvP-Kunde bei uns sind (bzw. keine Kunden-Nr. haben), ist ein Vorschuss von 50% bei Auftragserteilung erforderlich. Verrechnungsschecks werden nur nach Absprache angenommen.

3.4 Mit Auftragsbestätigung beginnt gvP mit Konzeption und Umsetzung. Sollte der Auftraggeber während des Entwicklungsprozesses seinen Auftrag zurückziehen wollen, stellt gvP die bisher angefallenen Arbeiten in Rechnung.

3.5 Wird der laufende Entwicklungsprozess durch Nichtliefern benötigten Materials, durch Nichterreichbarkeit für Rückfragen oder auf andere Weise durch den Auftraggeber um mehr als 6 Wochen hinausgezögert, wird eine Abschlagszahlung von weiteren 25% der vereinbarten Vergütung fällig.

3.6 Findet die fertige Auftragsarbeit keine Verwendung, wird die im Angebot bzw. der Auftragsbestätigung vereinbarte Vergütung dennoch fällig.

3.7 Technische wie gestalterische Mitarbeit und Vorschläge des Auftraggebers haben keinerlei Auswirkung auf die vereinbarte Vergütung, ebenso wenig begründen sie ein Miturheberrecht.

3.8 Zusatzleistungen, Dienstleistungen und Entwürfe die über den Leistungsumfang des Angebots hinausgehen, werden dem Auftraggeber, wenn nicht anders vereinbart, mit 40,00 € pro Stunde zzgl. Mwst. berechnet.

 

4. Eigentumsvorbehalt 

4.1 gvP behält sich das Eigentum an allen erbrachten und gelieferten Leistungen bis zur vollständigen Tilgung aller ausständigen Forderungen durch den Kunden vor.

 

5. Nutzungs- & Urheberrecht

5.1 Jeder an gvP erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an seinen Werkleistungen gerichtet ist.

5.2 Alle Entwürfe unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schopfungshöhe nicht erreicht ist.

5.3 Die Entwürfe dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von gvP weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung - auch von Teilen - ist unzulässig.

 

6. Kennzeichnung

6.1 gvP behält sich vor, Urheberangaben und Impressumsangaben wie Name, Adresse, Telefon, Fax, Internet- und Emailadresse in seine Arbeiten einzubringen.

 

7. Haftung

7.1 Wir übernehmen keine Haftung für die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit der Arbeiten, gleiches gilt für die Schutzfähigkeit.

7.2 gvP verwendet überlassene Vorlagen (Logos, Illustrationsmaterial, Texte) unter der Voraussetzung, dass der Auftraggeber zur Verwendung berechtigt ist.

7.3 Die volle Verantwortung für die Publikation übernimmt der Auftraggeber mit Abnahme der Arbeit. Wir übernehmen keine Haftung für inhaltliche oder formelle Fehler.

7.4 Für die wettbewerbs- oder warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten haftet gvP nicht.

7.5 Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder des Fehlens schriftlich zugesicherter Eigenschaften. Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei gvP geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei angenommen.

7.6 gvP verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihm überlassene Vorlagen, Layouts etc. sorgfältig zu behandeln. gvP haftet für entstandene Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.

 

8. Datenübergabe

8.1 Texte zur Einbindung nimmt gvP in den Datei-Formaten .DOC, .TXT und .RTF an. Das grafische Material wird in den Formaten EPS, TIF, GIF, PSD und JPEG angenommen. Als Datenträger akzeptiert gvP DVDs und CD-Rs. Daten, die wir per E-Mail entgegennehmen dürfen eine Größe von maximal 3 MB nicht überschreiten.

8.2 Scan-Leistungen von Originalbildern, Dias oder Kleinbildnegativen werden nach Vereinbarung erbracht.

8.3 Eine abgeschlossene Arbeit wird von gvP neben der Online-Bereitstellung bei Bedarf auch auf DVD oder CD-ROM zur Verfügung gestellt. 

 

9. Schlussbestimmungen

9.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Vertragspartner ist Hamburg, die Anwendung des deutschen Rechts gilt als vereinbart.

9.2 Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vorstehenden Bestimmungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Vertragspartner werden sich in diesem Falle um eine möglichst gleichartige Ersatzregelung bemühen.

 

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